Gesetzliche Anforderungen
Per 1. Januar 2020 sind die beiden neuen Gesetze FIDLEG und FINIG in Kraft getreten: das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) regeln die Bewilligungs- und Verhaltenspflichten für Vermögensverwalter in der Schweiz.
Unter diesem Regime werden Vermögensverwalter von der FINMA bewilligt und von einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigt. Auch die Optimus Family and Wealth Management AG unterliegt diesem Regime.
Wir freuen uns, die Erlangung der FINMA-Bewilligung als Vermögensverwalter gemäss FINIG mit Verfügung vom 24. November 2022, bekannt zu geben. Die Optimus Family and Wealth Management AG wird von der Aufsichtsorganisation OSFIN beaufsichtigt und durch die Prüfgesellschaft TTP FINAUDIT sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft.
Weitere detailliertere Informationen finden Sie hier:
Optimus Family and Wealth Management AG
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